Teilrefundierung der Krankenkassen 2025

Die Krankenkassen gewähren die teilweise oder vollständige Kostenübernahme, wenn eine krankheitswertige und behandlungsbedürfige Störung laut ICD 10 vorliegt. Selbsterfahrung, Supervision oder Paartherapie können grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Teilrefundierung

Die Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist prinzipiell bei allen eingetragenen Psychotherapeut:innen möglich. Bei dieser Variante gewähren die Krankenkassen einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) zum bezahlten Psychotherapie-Honorar, ähnlich wie bei Wahlärzten. Die Höhe dieser Teilrefundierung variiert, je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ab Jänner 2025 sind das folgende Beträge:

ÖGK: EUR 33,70

BVAEB: EUR 48,80

SVS: EUR 45,00

KFA: EUR 38,00

Die ersten 10 Stunden Psychotherapie werden auf jeden Fall von der Kassa refundiert, für die weiteren Stunden ist die Genehmigung eines Antrags notwendig. Über die genaue Vorgangsweise informiere ich Sie im Erstgespräch.

Volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei dieser Variante werden die vollen Kosten der Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen. Als Vertrags-Psychotherapeut verfüge ich über ein begrenztes Kontingent an Psychotherapie-Plätzen. Für Auskünfte über freie Therapieplätze stehe ich gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich auch an meinen zuständigen Vertragspartner WGPV (Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung) wenden.