Stellungnahme zu Konversionstherapien

Das österreichisches Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat eine Empfehlung zu sogenannten "Konversionstherapien" herausgegeben. Diese Empfehlung ist am Ende dieses Artikels als Download verfügbar.

Am 1. März 2018 verabschiedete das Europäische Parlament einen Antrag zur Verurteilung von „Konversionstherapien“ und forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Gesetze zu erlassen, um diese zu verbieten. In Österreich gibt es derzeit kein Gesetz, das derartige Konversionstherapien verbietet, obwohl dies mehrmals im Parlament diskutiert wurde (vgl. Entschließungsantrag vom 16. Juni 2021). Es gibt bis heute keinen wissenschaftlichen Nachweis zur Effektivität solcher "Konversionsbehandlungen". Vielmehr geht man heute davon aus, dass die sexuelle Orientierung schon früh in unserer Entwicklung feststeht und unveränderlich ist. Konservative und religiöse Bewegungen verbreiten gerne das Narrativ von der selbstgewählten Entscheidung zur Homosexualität (Bisexualität, Transsexualität, etc.), das wissenschaftlich jedoch nicht belegbar ist. Sogenannte Umpolungsversuche verursachen den Betroffenen viel Leid, verschlimmern psychische Krisen und können im schlimmsten Fall zum Suizid führen.

Die Empfehlung des Bundesministeriums hält fest, dass die Anwendung von Praktiken der "Konversionsbehandlung" oder "Konversionstherapie" ausdrücklich abgelehnt wird und nichts mit Krankenbehandlung oder Therapie im Sinne von Psychotherapie zu tun hat. Sämtliche Praktiken, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung, des psychischen Geschlechts oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben, wie etwa Exorzismen, werden als schädlich verurteilt und sowohl ethisch als auch medizinisch-wissenschaftlich abgelehnt.

Das Ministerium führt weiter aus, dass sämtliche sexuellen Orientierungen wie Homosexualität, Bisexualität, Heterosexualität, Asexualität oder das von Cisgeschlechtlichkeit abweichende Empfinden des eigenen Geschlechts oder psychischen Geschlechts wie Transidentität und Nicht-Binarität gleichwertige Ausdrücke menschlicher sexueller Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten und keine psychischen Störungen sind. Ebenso sind alle Kombinationen dieser Charakteristika bzw. Eigenschaften „normal“ und nicht pathologisch. Deshalb fehle auch jede Grundlage für eine medizinisch-psychotherapeutische Intervention.

Wenn es zu einer psychischen Belastung durch eine nicht-heterosexuelle Orientierung oder abweichende Geschlechtsidentität komme, so kann diese Belastung Ausgangspunkt einer Beratung oder Therapie sein, die jedoch nicht zum Ziel haben darf, die sexuelle Orientierung, das psychische Geschlecht oder den Geschlechtsausdruck zu verändern. Vielmehr sollte versucht werden, die durch solche Belastungen hervorgerufenen psychischen Störungen, damit einhergehende Symptombelastungen und den Leidensdruck zu verringern.

In meiner Praxis unterstütze ich Menschen, die aufgrund ihrer Biografie, ihrer Religion oder ihrer Sozialisierung Schwierigkeiten mit ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität haben. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt "Arbeitsschwerpunkte".

Download der Empfehlung

Konversionsmaßnahmen – Empfehlung des Bundesministeriums

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